Reutlingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Veröffentlicht am 14.04.2017 in Fraktion

Die SPD-Fraktion hat am 4.2.2017 beantragt:

Die Stadt Reutlingen beantragt der Aufnahme der südlich der Bahnlinie liegenden Stadtbezirke ins Gebiet des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.

Begründung:

Reutlingen ist mit dem Naturschutzgebiet Listhof, dem Stadtwald, dem Stöffelberg und dem Gebiet rund um den Roßberg Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Die Achalm, das Käpfle, die Innenstadt, Gönningen und Ohmenhausen sind nicht Teil des Biosphärengebiets.

„Biosphärenreservate sind Modellregionen mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität, in denen aufgezeigt wird, wie sich Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können.“ (Beschreibung in www.biosphaerengebiet-alb.de)

Diese Zielbeschreibung gilt genauso für die Großstadt Reutlingen und ihre Entwicklung. Deshalb ist die Aufnahme der südlichen Bereiche der Stadt notwendig. Damit wird die Zugehörigkeit zum Biosphärengebiet Teil der Marke Reutlingen mit allen damit verbundenen Vorteilen nach innen wie nach außen. Die Zugehörigkeit der Stadtgebiete ist ein Vorteil für die Stadt.

Die Sorge, durch die Zugehörigkeit zum Biosphärengebiet entstünden für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt Nachteile, ist unbegründet. Dies wird schon dadurch widerlegt, dass die Städte Metzingen und Pfullingen komplett im Biosphärengebiet liegen.

Die Betrachtung der Gebietskarte und ihrer Grenzen legt nahe, dass eine Erweiterung bis zur Bahnlinie sinnvoll ist. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob nicht noch weitere Stadtgebiete wegen ihrer räumlichen Zugehörigkeit ins Biosphärengebiet aufgenommen werden können.

 

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