Anfrage
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,
im nächsten Jahr steht die Fortschreibung des Lärmaktionsplans an. Die Ausweisung von „Ruhigen Gebieten“ kann Teil des Lärmaktionsplans sein. Hierzu fragen wir an:
- Wie werden Ruhige Gebiete definiert und wo können sie im Lärmaktionsplan ausgewiesen werden?
- Welche Vorteile bietet die Ausweisung von Ruhigen Gebieten?
- Ist geplant in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ruhige Gebiete auszuweisen?
- Welche Konsequenzen hat die Ausweisung von Ruhigen Gebieten auf die Siedlungs- und Verkehrsplanung?
- Wie können ausgewiesene Ruhige Gebiete effektiv vor Lärmbelastungen geschützt werden?
Begründung
Lärm macht krank. Deshalb ist der Lärmaktionsplan eine Vorsorge für den Schutz der Gesundheit in der ganzen Stadt. Die Stadtverwaltung hat im letzten Jahr im BVUA das neue Berechnungsverfahren für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans vorgestellt. Ein Thema im Lärmaktionsplan sind Ruhige Gebiete. Bisher sind in Reutlingen keine Ruhigen Gebiete ausgewiesen. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist es auch Ziel der Lärmaktionspläne, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die SPD-Fraktion
Helmut Treutlein
Fraktionsvorsitzender