Wohnungsbau nach dem "Ludwigsburger Modell"

Veröffentlicht am 17.05.2015 in Fraktion

Wohnungsbau Plus

Zukunftsfähige Wohnungspolitik für Reutlingen    -    „Ludwigsburger Modell“

Ein Antrag der SPD-Fraktion (06.05.2015)

die SPD-Fraktion beantragt

  1. Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen fasst den Grundsatzbeschluss, dass neue Wohnbaugebiete im Stadtgebiet ab einer Größe von 3.000 m² nur dann ausgewiesen werden, wenn der Stadt zuvor Gelegenheit gegeben wurde, alle dazugehörigen Grundstücke käuflich zu erwerben.
  1. Dieser Grundsatzbeschluss wird durch eine zu erarbeitende Vorkaufssatzung abgesichert.
  1. Von den so gewonnenen Flächen sind 30% für die Verwirklichung von für Mietwohnraum, der auch für untere und mittlere Einkommensgruppen bezahlbar sein soll, in Form von Geschosswohnungsbau vorzusehen, der sowohl von der GWG Reutlingen als auch von privaten Wohnungsbauinvestoren realisiert werden kann. 20% des so geschaffenen Mietwohnraums sind mit einer Sozialbindung von 40jähriger Dauer zu versehen.
  1. In Ausnahmefällen und wenn die Stadt Reutlingen zustimmt, sollen private Bauträger mit Hilfe von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen selbst Bauland entwickeln können.
  1. Eine sinnvolle Koppelung mit Elementen des sog. „München-Modells“ wird geprüft und gegebenenfalls in die Beratung eingebracht.

Begründung:

Der Grundsatzbeschluss bedeutet, dass ausschließlich die Stadtverwaltung mit den Eigentümern in Frage kommender Grundstücke verhandelt. Ist der geforderte Preis zu hoch, scheitert der Kauf und an dieser Stelle entsteht kein Neubaugebiet! Die Stadt Reutlingen soll so in die Lage versetzt werden, festzulegen, wo zusätzliches Bauland entstehen wird und wo nicht. Sie soll über die Qualität, die Art und das Maß der Bebauung bestimmen.

Die Stadt Reutlingen stellt sich mit diesen Maßnahmen ihrer Verantwortung, bezahlbaren Wohnraum insbesondere für untere und mittlere Einkommensgruppen zu schaffen.

 

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