Zukunftsfähiger Wohnungsbau nach den "München-Modell" für Reutlingen

Veröffentlicht am 17.05.2015 in Fraktion

Wohnungsbau Plus

 

Zukunftsfähige Wohnungspolitik für Reutlingen    -    „München-Modell“

Ein Antrag der SPD-Fraktion (05.05.2015)

die SPD-Fraktion beantragt

Die Stadt Reutlingen ergreift zur Förderung des Wohnungsneubaus in der Stadt zusätzliche Maßnahmen, die über das Wohnungsbauprogramm der GWG Reutlingen für die kommenden Jahre hinausgehen und diese ergänzen. Sie orientiert sich dabei unter anderem eng am sog. „München-Modell“ und dem Konzept der sog. „Sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN), das seit 1994 mit beeindruckendem Erfolg in der bayerischen Landeshauptstadt erprobt ist. Von den Maßnahmen können sowohl kommunale, als auch private Wohnungsbauträger profitieren.

Begründung:

Die von der Bodenwertsteigerung eines neuen Bebauungsplans profitierenden sog. „Planungsbegünstigten“ werden entsprechend dem Münchner Konzept der „Sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN) an den Folgekosten der Planung beteiligt.

Dies betrifft die Erschließung der benötigten Grundstücke, die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur für Kinder, den Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft und die zügige Umsetzung der Planungen mittels Baupflicht.

Einer der zentralen Punkte dabei ist, dass die „Planungsbegünstigten“ bei der Schaffung neuen Wohnraums in die Pflicht genommen werden. Dabei soll ein angemessener Teil der neuen Wohnungen für untere und mittlere Einkommen vorgehalten werden. Die sog. „Förderquote“ beträgt 30%. In der Praxis gilt, dass 20% für den geförderten Mietwohnungsbau und 10% für geförderte Eigentumswohnungen zu verwenden sind, wobei die Sozialbindungsdauer für geförderte Mietwohnungen grundsätzlich 40 Jahre beträgt. Durch den genannten Anteil an geförderten Eigentumswohnungen soll es auch Haushalten mit mittlerem Einkommen ermöglicht werden, in der Stadt preisgünstiges Wohneigentum zu erwerben. Durch diese Vorgaben der Stadt wird eine breite Streuung von Einkommensgruppen in den Wohnquartieren erreicht; Ghettobildung wird so verhindert. Die Anwendung der SoBoN stellt ein wirksames Mittel dar, um Gentrifizierungsprozesse einzudämmen.

Das Konzept gewährleistet, dass sowohl in Zeiten kommunaler Finanznot als auch in Zeiten mit stark angespanntem Wohnungsmarkt dringend erforderliches Baurecht einschließlich der entsprechenden Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden kann.

Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die Anträge (GR-Drucksache 08/140/04.1) Nr. 7 vom 22.10.2008 (Förderung des allgemeinen Sozial-Mietwohnungsbaus in Reutlingen durch geeignete Maßnahmen (UA0350) und Nr. 8 vom 22.10.2008 (Förderung von adäquatem, bezahlbarem Mietwohnraum für Familien mit mehreren Kindern) der SPD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2009/2010 und (GR-Drucksache 14/140/04.1) Nr. 12 vom 20.10.2014 („Fair Wohnen“ – erschwingliche Mietwohnungen im Neubau) zum Doppelhaushalt 2015/2016 sowie auf den Antrag (GR-Drucksache 09/005/66) „Mietwohnungsbau auf dem Gelände Christophstraße“ vom 12.10.2009 hingewiesen.

 

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