Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum in Reutlingen

Veröffentlicht am 17.05.2015 in Fraktion

Flankierende Maßnahmen einer zukunftsfähigen kommunalen Wohnungspolitik II

Einführung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum in Reutlingen

Ein Antrag der SPD-Fraktion (29.04.2015)

die SPD-Fraktion beantragt

Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen beschließt eine von der Stadtverwaltung zu erstellende Satzung über ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Begründung:

Mit Beschluss des Landtages Baden-Württemberg vom 18.12.2013 über das Gesetz betreffend das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass nun die Gemeinden selbst bei Bestehen einer Wohnraummangellage über eine kommunale Satzung begrenzt auf 5 Jahre ein Zweckentfremdungsverbot anordnen können.

Ziel eines Zweckentfremdungsverbotes (die treffendere Bezeichnung wäre „Zweckentfremdungsgenehmigungsvorbehalt“) ist der Erhalt des Wohnraumangebotes in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und in denen dem Wohnraummangel nicht in einem überschaubaren Zeitraum mit anderen Mitteln abgeholfen werden kann. Es dient also der Bekämpfung von örtlichem Wohnungsmangel. Eine örtliche Wohnraummangellage kann auf diese Weise in einem begrenzten Zeitraum von 5 Jahren „abgefedert“ werden, bis andere wohnungspolitische und insbesondere wohnugsbaupolitische Maßnahmen greifen.

Zudem stellt die Verordnung ein wirksames Steuerungsinstrument zur Beherrschung der Leerstandsproblematik in Kommunen dar. Auch dem zunehmenden Trend, Mietwohnungen sehr lukrativ als Ferienwohnungen zu vermieten, kann dadurch erfolgreich entgegengewirkt werden (siehe Vermietungsportale wie zum Beispiel Airbnb.com).

Die Stadt Reutlingen ist eine Kommune, in der die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Der Wohnraummangel ist am Wohnungsmarkt deutlich spürbar. Auch die anhaltend hohen Zahlen an Wohnungsbewerbern bei der GWG Wohnungsgesellschaft Reutlingen sind ein klares Indiz für die Schärfe der Situation.

Da dem Wohnraummangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit begegnet werden kann, wird als weiteres, ergänzendes Instrumentarium der Wohnungspolitik die Einführung des Zweckentfremdungsverbots erforderlich.

Bei der Erarbeitung der hierzu notwendigen kommunalen Satzung orientiert sich die Stadt Reutlingen an modernen Satzungen wie z.B. die der Städte München, Freiburg und Konstanz.

 

Themen

Zuviel Stickoxide in der Lederstraße - Weniger Autos sorgen für bessere Luft in Reutlingen

Die SPD-Fraktion auf Facebook

Meine Stadt - Unsere Zukunft

News von der SPD-Fraktion

Der SPD Ortsverein Reutlingen

SPD Stadtverband Reutlingen

Unser Ziel: Die Regionalstadtbahn


moderne Mobilität - Zukunft für Reutlingen

Counter

Besucher:13598334
Heute:3
Online:2