Nachverdichtung im Einklang mit der Natur: Entwicklung Bloosgebiet

Veröffentlicht am 29.03.2020 in Fraktion

Wohnen im Einklang mit der Natur: Der Lerchenbuckel behält seine über Jahrzehnte gewachsene Struktur. Mit dem mit großer Mehrheit gefassten Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat dies bebauungsplanmäßig und mit Zulasssungskriterien fixiert. Für die SPD-Fraktion ein großer Erfolg auch für die ganze Stadt.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, dass man der "Oberstadt" die Villengärten erhält, vielmehr hängen die Hauptadern in der Innenstadt direkt an dieser Lunge und diese Adern sind Alteburg-, Adenauer und Gustav-Schwabstraße. Denn dort landet die gute Luft, die in diesem ökologisch hochwertigen Bloos-Gebiet entsteht.

Es geht nicht darum, dort das Bauen einzustellen, aber es darf nicht so weitergehen, dass aus nachvollziehbaren Profitgedanken die Grundstücke in einer Art und Weise ausgemostet werden, dass damit dort viele der wichtigen Funktionen verloren gehen.

Damit ist die ökologische Vielfalt dieses Wohngebiets noch gar nicht bewertet, (da können auch noch so große eintönige Mais- oder Weizenfelder nicht mithalten), was dort in den Baum- und Gebüschbeständen vorhanden ist.

Jo Schempp unterstrich für die SPD-Fraktion in der Aussprache im Gemeinderat: „Kein Nein zur Nachverdichtung, aber bitte mit dem nötigen Augenmaß!“

Die Vorlage bietet dafür die passenden Voraussetzungen. Es erledigen sich damit die SPD-Anträge vom August 2014, vom November 2018 und vom Mai 2019.

Und dies Vorgehen kann Muster sein für andere Gebiete in der Stadt am Steinenberg, Georgenberg und Achalm.

Und das sind die Zulassungskriterien:

Zulassungskriterien für die Beurteilung der Bauvorhaben im Gebiet „Bloos“

Auf der Grundlage der Regelungen der Ortsbausatzung werden für die künftige Beurteilung von Bauvorhaben folgende Kriterien festgelegt:

1. Stockwerkszahl (OBS § 9)

 In Baustaffel 4 sind nicht mehr als zwei Stockwerke unterhalb der Traufe zulässig (Württembergische Bauordnung).

2. Abstände (OBS § 10)

 In Baustaffel 4 sind Abstandsflächen von mind. 3 m nördlich und 4 m südlich von der Grundstücksgrenze einzuhalten. In den Abstandsflächen sind nur untergeordnete Bauteile (gem. LBO) zulässig.

3. Dachform (OBS § 11)

 Die Dächer sind als Satteldächer oder Walmdächer auszubilden.

4. Freiraumgestaltung (OBS § 14 Vorgärten)

 Die im Ortsbauplan festgestellten nicht überbaubaren Flächen zwischen Baulinie und Straßengrenze gelten als Vorgärten und sind als solche anzulegen - mindestens 50 % der Vorgartenfläche muss begrünt werden, sogenannte Stein- bzw. Schottergärten sind nicht zulässig.

 Es wird empfohlen, den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu er-halten und bei Abgängen entsprechende Neupflanzungen mit standortgerechten, heimischen Laubbäumen durchzuführen.

5. Überbaubare Grundfläche / Korngröße

 Einhaltung Baulinie oder Bauflucht der Bestandsgebäude

 Gebäudetiefe max. 13 m

 Gebäudebreite max. 18 m

 Die überbaubare Grundfläche (Korngröße) beträgt max. 200 m² pro Gebäude. Bei der Berechnung bleiben Balkone, die nicht breiter als 5 m sind und nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten, sowie untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen außer Betracht.

 Zusätzlich zur festgelegten maximal überbaubaren Grundfläche von 200 m² Korngröße, Gebäudetiefe von 13 m und Gebäudebreite von 18 m ist eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,3 gem. § 19 BauNVO einzuhalten.

 Die Flächen von Tiefgaragen incl. Zufahrt und Stellplätzen sowie Nebenanlagen dürfen (analog zum § 19(4) BauNVO) bis maximal zur Hälfte der zulässigen Grundflächenzahl (also einschließlich Gebäude max. GRZ 0,45) betragen.

 Hintergebäude sind nicht zulässig.

 

Themen

Zuviel Stickoxide in der Lederstraße - Weniger Autos sorgen für bessere Luft in Reutlingen

Die SPD-Fraktion auf Facebook

Meine Stadt - Unsere Zukunft

News von der SPD-Fraktion

Der SPD Ortsverein Reutlingen

SPD Stadtverband Reutlingen

Unser Ziel: Die Regionalstadtbahn


moderne Mobilität - Zukunft für Reutlingen

Counter

Besucher:13598334
Heute:52
Online:1