Seit Jahren werden geförderte Wohnungen nur von der GWG gebaut. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Der Wohnungsbau ist nach dem Grundgesetz eine Pflichtaufgabe aller staatlichen Ebenen. Zur Herstellung müssen alle mitwirken, auch private Bauherren, Grundeigentümer und Investoren. Wir wollen den Bau von geförderten Wohnungen anregen.
Die GWG alleine wird die notwendige Zahl an bezahlbaren Wohnungen nicht bauen können. Alle Akteure am Wohnungsmarkt haben eine Verantwortung gegenüber der Stadtgesellschaft, nicht nur gegenüber den Unternehmen und ihren Gesellschaftern.
Deshalb stellen wir einen Antrag.
Wir beantragen:
- Die Stadtverwaltung berichtet am Beispiel einer Musterwohnung über die finanzielle Förderung durch das Landeswohnraumprogramm und stellt die Förderung bei unterschiedlichen Bindungsfristen dar. Welche Auswirkungen hat die Bindungsdauer auf die Rendite des Wohnungsbaus?
- Die Stadtverwaltung berichtet über die Miethöhe einer neu gebauten geförderten Wohnung im Vergleich mit der örtlichen Vergleichsmiete in einem derzeit in der Bauleitplanung befindlichen neuen Wohnquartier wie beispielsweise in Degerschlacht bei unterschiedlichen Bindungsfristen.
- Die Stadtverwaltung berichtet regelmäßig jährlich über die geförderten Mietwohnungen in der Stadt und über die Bindungsfristen der geförderten Mietwohnungen. Wieviel geförderte Wohnungen mit 30-jähriger Bindungsfrist sind seit dem Beschluss über das Maßnahmenpaket zum Wohnungsbau 2017 entstanden?
- Die Stadtverwaltung berichtet über Erfahrungen in anderen vergleichbaren Städten mit gefördertem Wohnungsbau. Welchen Beitrag leisten kommunale Wohnungsbauunternehmen und welchen Beitrag leisten private Investoren?
- Die Stadtverwaltung berichtet über die in vergleichbaren Städten gebräuchlichen Ausgangsgrößen für den geförderten Wohnungsbau und deren Einfluss auf die Anzahl der entstandenen geförderten Wohnungen. Welche Größen werden in mit Reutlingen vergleichbaren Städten verwendet? Wo gelten Flächenbezüge und wo gelten Wohnungsanzahlgrößen?